zum vorübergehenden Gebrauch einer Ferienwohnung.
Pflichten des Gastgebers:
der Gastgeber ist verpflichtet, die schriftlich, telefonisch oder per E-Mail gebuchte Ferienwohnung in der gewünschten Zeit freizuhalten.
Pflichten des Gastes:
der Gast verpflichtet sich, die bestätigten Leistungen anzunehmen und das vereinbarte Entgelt für die Überlassung der Ferienwohnung zu bezahlen.
Anreise ist ab 14:00 Uhr, Abreise bis spätestens 10:00 Uhr oder nach Absprache.
Reklamationen und selbstverschuldete Beschädigungen sind unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen.
Der Gast ist verpflichtet, am Abreisetag die ihm überlassenen Räumlichkeiten in einem einwandfreien Zustand dem Gastgeber zu überlassen.
Bei Rücktritt des Gastes von der zugesagten Buchung kann bis 6 Wochen vor Reiseantritt ohne Begründung gekündigt werden, danach ist 60% des vereinbarten Übernachtungspreises zu zahlen. Der Gastgber ist verpflichtet die freigewordene Ferienwohnung weiterzuvermieten und nur den Teil der tatsächlich anteiligen Kosten als Ausfall abzurechnen.
Bezahlt wird die Gesamtsumme mit Kurtaxe bei Abreise in bar.
Ferienhof Riefler
Andreas Riefler